Entschädigung bei Zugverspätung oder -ausfall

Zugverspätungen oder sogar Ausfälle können für die betreffenden Passagiere weitreichende Folgen haben. Sie verpassen einen wichtigen Geschäftstermin, schaffen den Anschlusszug nicht und müssen deswegen lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Nicht selten fallen durch die unverschuldeten Verspätungen erhebliche Mehrkosten an.
 

Mehr Rechte für die Fahrgäste

Seit dem 29. Juli 2009 haben die Fahrgäste mehr Rechte zugesprochen bekommen, welche auch genutzt werden sollten. Schon ab einer verspäteten Ankunftszeit von 60 Minuten, besteht der Anspruch auf Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises. Ab zwei Stunden erhält der Fahrgast schon 50 Prozent zurückerstattet. Ein großer Vorteil der Regelung ist, dass die Bahn die Entschädigung nun auch in bar ausbezahlen muss, vorher hatte sie die Möglichkeit Gutscheine zu verteilen. Wenn der zu erstattende Preis niedriger als 4,00 Euro liegt, fehlt dieser allerdings unter die Bagatellgrenze und es besteht kein Anspruch. Wenn der Kunde bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten die Fahrt überhaupt nicht mehr antritt, weil er zum Beispiel seinen Termin nicht mehr pünktlich erreichen kann, erhält er den kompletten Fahrtpreis zurückerstattet.
 

Entschädigung geltend machen

Hierfür gibt es ein Standardformular, welches an den Informationen oder bei den Zugbegleitern erhältlich ist. Dieses Formular muss zusammen mit der Original Fahrkarte, und einer Bestätigung der Verspätung durch einen Zugbegleiter, im DB-Reisezentrum abgegeben werden. Dort wird die Entschädigung sofort ausbezahlt. Den erlittenen Ärger und die entstandenen Unannehmlichkeiten kann die Entschädigung natürlich nicht ersetzen, allerdings ist es ein kleines Widergutmachungszeichen der Bahn.
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